Lexikon · Recht

S-Pedelec

Auch bekannt als: Speed-Pedelec, S-Bike, 45-km/h-E-Bike

Ein E-Bike mit Motorunterstützung bis 45 km/h, rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft – mit Führerschein-, Versicherungskennzeichen- und Helmpflicht.

Ein S-Pedelec unterstützt den Fahrer beim Treten bis zu 45 km/h, mit einer Nenndauerleistung von bis zu 4.000 Watt. Anders als ein normales Pedelec (bis 25 km/h) gilt es rechtlich nicht als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B.

Das bedeutet konkret: Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen, eine mitzuführende Betriebserlaubnis und ein spezieller Helm nach Norm NTA 8776 sind Pflicht. Zudem dürfen S-Pedelecs nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen die Fahrbahn nutzen.

Mit rund 10.000 verkauften Einheiten pro Jahr bleibt das S-Pedelec in Deutschland ein Nischenprodukt gegenüber den 2,1 Millionen jährlich verkauften normalen Pedelecs.

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Redaktionell geprüft von der welchesfahrrad.de-RedaktionZuletzt aktualisiert: 25. August 2026
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