Dienstrad-Leasing
Auch bekannt als: JobRad, Fahrrad-Leasing, Jobbike
Ein Fahrrad oder E-Bike, das der Arbeitgeber least und dem Arbeitnehmer überlässt – steuerlich begünstigt über die 0,25-Prozent-Regelung.
Beim Dienstrad-Leasing (bekannt unter Markennamen wie JobRad oder BusinessBike) least der Arbeitgeber ein Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur privaten und dienstlichen Nutzung. Die monatliche Rate wird per Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen.
Der zentrale Steuervorteil: Für per Gehaltsumwandlung geleaste Pedelecs bis 25 km/h gilt seit 2020 ein reduzierter geldwerter Vorteil von nur 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat – deutlich günstiger als die 1-Prozent-Regel bei Dienstwagen. Diese Regelung ist gesetzlich bis 31. Dezember 2030 festgeschrieben.
S-Pedelecs (über 25 km/h) werden dagegen steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt, mit 1 Prozent des Listenpreises als geldwertem Vorteil.
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