StVZO-Ausstattung
Auch bekannt als: StVZO, StVZO-Ausstattung, Fahrrad Pflichtausstattung, verkehrssicheres Fahrrad
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Ausstattung von Fahrrädern: zwei Bremsen, Klingel, Licht und Reflektoren. Sie gelten für jedes Rad auf öffentlichen Straßen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, welche Ausstattung ein Fahrrad haben muss, um in Deutschland im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Die wichtigsten Regeln stehen in den Paragrafen 64a bis 67.
Pflichtausstattung im Überblick
| Bauteil | Vorschrift |
|---|---|
| Bremsen | Zwei voneinander unabhängige Bremsen |
| Klingel | Eine helltönende Glocke |
| Licht vorne | Weißer Scheinwerfer |
| Licht hinten | Rote Schlussleuchte |
| Rückstrahler vorne | Weißer Reflektor |
| Rückstrahler hinten | Roter Großrückstrahler |
| Pedale | Gelbe Rückstrahler vorne und hinten an jedem Pedal |
| Seitlich | Gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende Streifen an Reifen oder Felgen |
Licht: Akku statt Dynamo erlaubt
Die Beleuchtung muss nicht mehr fest über einen Dynamo laufen. Akku- und batteriebetriebene Lampen sind erlaubt, solange sie ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen: eine Wellenlinie, ein großes K und eine Nummer. Lampen ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig, auch wenn sie sehr hell sind.
Gilt das für jedes Fahrrad?
Ja, für alle Fahrräder und Pedelecs, die im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, auch für Rennräder und Mountainbikes. Viele sportliche Räder werden ohne StVZO-Ausstattung verkauft. Dann muss sie vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen nachgerüstet werden.
Für S-Pedelecs gelten zusätzlich die Regeln für Kleinkrafträder, etwa Rückspiegel und Versicherungskennzeichen.
Was im Winter bei Licht und Sichtbarkeit besonders zählt, steht in E-Bike im Winter fahren. Wie sportliche Alltagsräder mit der StVZO umgehen, erklärt der Crossbike-Ratgeber.
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Verwandte Begriffe
- S-Pedelec
Ein E-Bike mit Motorunterstützung bis 45 km/h, rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft – mit Führerschein-, Versicherungskennzeichen- und Helmpflicht.
- Pedelec
Ein Fahrrad mit Elektromotor, der nur beim Treten und bis 25 km/h unterstützt, mit maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Rechtlich ist es in Deutschland ein Fahrrad.
- Hydraulische Scheibenbremse
Eine Bremse, bei der Flüssigkeit die Kraft vom Hebel auf Bremskolben überträgt, die Beläge gegen eine Scheibe an der Nabe drücken. Sie bremst kräftig, gut dosierbar und stellt sich selbst nach.
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