Fahrradlicht
Auch bekannt als: Fahrradbeleuchtung, Scheinwerfer, Rücklicht, K-Zeichen, Lux
Die Beleuchtung am Fahrrad aus weißem Scheinwerfer und rotem Rücklicht. Im Straßenverkehr müssen die Lampen ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen.
Das Fahrradlicht besteht aus einem weißen Scheinwerfer vorne und einem roten Rücklicht hinten. Es soll dich nicht nur den Weg sehen lassen, sondern vor allem dafür sorgen, dass andere dich sehen.
Was vorgeschrieben ist
Nach der StVZO braucht ein Fahrrad im Straßenverkehr einen weißen Scheinwerfer und eine rote Schlussleuchte, dazu Reflektoren. Die Lampen müssen ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen: eine Wellenlinie, ein großes K und eine Nummer.
Stromversorgung
- Nabendynamo: immer betriebsbereit und wetterfest, typisch an Trekking- und Citybikes
- Akku- oder Batterielampen: erlaubt, wenn sie zugelassen sind; praktisch für Rennräder und Mountainbikes
- Fahrakku beim E-Bike: Das Licht läuft über den E-Bike-Akku und funktioniert, solange dieser Strom liefert
Worauf es beim Kauf ankommt
- Lichtstärke in Lux beim Scheinwerfer: mehr Lux leuchtet die Fahrbahn heller aus
- Ausgeformter Lichtkegel: Zugelassene Scheinwerfer haben eine Abschirmung nach oben, damit sie den Gegenverkehr nicht blenden
- Standlicht: Viele Lampen leuchten nach dem Anhalten noch einige Minuten weiter
- Lichtsensor: schaltet bei Dämmerung automatisch ein
Sichtbarkeit verbessern
Neben guten Lampen helfen reflektierende Kleidung, Reflektoren an Speichen und Pedalen und ein Helm mit Rücklicht. Was im Winter besonders wichtig ist, steht in E-Bike im Winter fahren, Tipps für den Arbeitsweg im Pendler-Guide.
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Verwandte Begriffe
- StVZO-Ausstattung
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Ausstattung von Fahrrädern: zwei Bremsen, Klingel, Licht und Reflektoren. Sie gelten für jedes Rad auf öffentlichen Straßen.
- Nabendynamo
Ein Generator in der Vorderradnabe, der beim Fahren Strom für die Beleuchtung erzeugt. Zuverlässig, wetterfest und fast ohne spürbaren Widerstand.
- Fahrradhelm
Ein Kopfschutz, der bei Stürzen Aufprallenergie aufnimmt. Für Fahrrad und Pedelec gibt es in Deutschland keine Pflicht, für S-Pedelecs schon.
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Automatisch vorgeschlagen auf Basis thematischer Überschneidungen im Lexikon.