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Deister-Trails: Gericht bestätigt Rückbau der MTB-Strecken

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Rückbau von drei Mountainbike-Trails im Norddeister bestätigt. Was das Pilotprojekt scheitern ließ und wie es jetzt weitergeht.

Von Redaktion Welches FahrradVeröffentlicht: 6 Min.Rubrik: NewsRedaktionell geprüft· 29.08.2026Quelle · Verwaltungsgericht Hannover, eMTB-News.de
Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt den Rückbau von drei MTB-Trails im Landschaftsschutzgebiet Norddeister.
Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt den Rückbau von drei MTB-Trails im Landschaftsschutzgebiet Norddeister.

Foto: Axel Brunst / Unsplash

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 19. August 2026 entschieden, dass drei Mountainbike-Trails im Landschaftsschutzgebiet Norddeister zurückgebaut werden müssen. Ein Eilantrag des Vereins Deisterfreun.de e.V. gegen die entsprechende Verfügung der Region Hannover blieb im Wesentlichen erfolglos.

Worum es geht

Betroffen sind die Strecken "Ladies Only", "Ü30" und "BMX-Trail" im Norddeister. Für ihren Betrieb hatte die Region Hannover dem Verein Deisterfreun.de seit 2013 beziehungsweise 2014 befristete Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt – im Rahmen eines Pilotprojekts, das Mountainbike-Fahrer auf offizielle Strecken lenken und dadurch wildes Trailbauen im übrigen Wald reduzieren sollte.

Warum die Genehmigung nicht verlängert wurde

Nach einer Evaluierung kam die Region Hannover zu dem Schluss, dass die erhoffte Lenkungswirkung ausgeblieben sei: Illegales Mountainbiking im Deister habe nicht abgenommen. Nach Ablauf der letzten Befreiung Ende 2025 erteilte die Region deshalb keine neue Genehmigung mehr und ordnete stattdessen den Rückbau der drei Strecken an. Laut einer Bestandsaufnahme des Fachportals eMTB-News.de sind in einer verbreiteten Outdoor-App inzwischen über 80 inoffizielle Trails im Deister verzeichnet – ein Hinweis darauf, dass das Pilotprojekt sein ursprüngliches Ziel aus Sicht der Behörde verfehlt hat.

Die gerichtliche Entscheidung

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigte mit Beschluss vom 19. August 2026 (Az. 9 B 2764/26) die Rechtmäßigkeit der Rückbauanordnung im Rahmen des Eilverfahrens. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Oberflächengestalt des Schutzgebiets ohne gültige Befreiung verändert. Einen Anspruch auf eine neue Ausnahmegenehmigung oder ein überwiegendes öffentliches Interesse am Weiterbetrieb der Trails sah das Gericht nicht.

Einen Teilerfolg erzielten die Deisterfreunde dennoch: Für die von der Region angedrohten Zwangsgelder fehlte dem Gericht zufolge die rechtliche Grundlage – dieser Teil der Verfügung wurde nicht bestätigt.

Wie es weitergeht

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Parallel ist beim Verwaltungsgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 9 A 830/26 noch das eigentliche Hauptsacheverfahren anhängig, in dem abschließend über die Rechtmäßigkeit der Verfügung entschieden wird.

Einordnung

Der Fall zeigt exemplarisch ein Spannungsfeld, das in vielen deutschen Mittelgebirgsregionen zu beobachten ist: Naturschutzbehörden und Mountainbike-Communitys ringen um legale, dauerhafte Streckenangebote in Landschaftsschutzgebieten. Pilotprojekte wie im Deister sollen eigentlich beiden Seiten dienen – der Natur durch Lenkung des Fahrverkehrs, den Fahrern durch legale Nutzungsmöglichkeiten. Scheitert ein solches Projekt aus behördlicher Sicht, wie hier von der Region Hannover festgestellt, bleibt oft nur der Rückbau, während das eigentliche Grundproblem – die Nachfrage nach legalen Trails – ungelöst bleibt.

Quellen: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschluss vom 19. August 2026, Az. 9 B 2764/26); eMTB-News.de (22. August 2026).

Quellenangabe: Verwaltungsgericht Hannover, eMTB-News.de. Angaben zu Preisen, Verfügbarkeit und Fördersummen entsprechen dem Stand der Veröffentlichung.

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